Qualität
Neben den Pflegeeigenschaften von Kosmetikartikeln spielt die Qualität der eingesetzten Rohstoffe eine entscheidende Rolle. Wer auf Natürlichkeit, Verträglichkeit und Qualität der verwendeten Bestandteile Wert legt, ist mit Naturkosmetik gut beraten. Alle Artikel der Marke alviana Naturkosmetik werden nach den Richtlinien des BDIH - des Bundesverbandes Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel - für kontrollierte Naturkosmetik hergestellt und sind BDIH-zertifiziert.
Das Siegel stellt sicher, dass...
Das Siegel stellt sicher, dass...
- keine synthetischen Duft- und Farbstoffe, Silikone oder Inhaltsstoffe auf Mineralölbasis verwendet werden.
- ausschließlich natürliche oder klar deklarierte naturidentische Konservierungsmittel zum Einsatz kommen.
- pflanzliche Rohstoffe soweit möglich aus kontrolliert biologischem Anbau oder zertifizierter Wildsammlung stammen.
- zur Entwicklung, Herstellung und Prüfung der Produkte keine Tierversuche durchgeführt werden.
- die Produkte oder Inhaltsstoffe keiner radioaktiven Bestrahlung ausgesetzt werden.
- keine Gentechnik genutzt wird.
Die INCI-Deklaration
Seit Ende 1997 werden kosmetische Produkte in allen Ländern der Europäischen Union einheitlich gekennzeichnet. Grundlage bildet das so genannte „INCI-System“. INCI steht für „International Nomenclature of Cosmetic Ingredients“ bzw. Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe. Dieses System informiert im Detail über die Bestandteile der Kosmetika und schafft damit ein hohes Maß an Klarheit und Transparenz.
Nach der INCI-Deklaration werden die Inhaltsstoffe unter dem Titel „Ingredients“ auf der Verpackung, dem Beipackzettel oder direkt auf dem Produkt einzeln aufgeführt. Gekennzeichnet werden müssen alle bei der Herstellung verwendeten Bestandteile, die jeweils mehr als 1% des Inhalts ausmachen. Sie sind mit ihren INCI-Namen in abnehmender Reihenfolge der Konzentration angegeben.
Vor allem Allergiker profitieren von der Deklaration. Substanzen, die häufiger mit allergischen Reaktionen in Zusammenhang gebracht werden, müssen bei Überschreiten einer jeweils festgelegten Konzentration in der INCI-Liste aufgeführt werden.
Nach der INCI-Deklaration werden die Inhaltsstoffe unter dem Titel „Ingredients“ auf der Verpackung, dem Beipackzettel oder direkt auf dem Produkt einzeln aufgeführt. Gekennzeichnet werden müssen alle bei der Herstellung verwendeten Bestandteile, die jeweils mehr als 1% des Inhalts ausmachen. Sie sind mit ihren INCI-Namen in abnehmender Reihenfolge der Konzentration angegeben.
Vor allem Allergiker profitieren von der Deklaration. Substanzen, die häufiger mit allergischen Reaktionen in Zusammenhang gebracht werden, müssen bei Überschreiten einer jeweils festgelegten Konzentration in der INCI-Liste aufgeführt werden.

